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Erst der Inhalt, dann die Paragrafen - Kriterien guter Gesetzgebung

Schwerpunktthema: Gesetze wirksam, praxistauglich und nutzerfreundlich gestalten.

Drei Kriterien guter Gesetzgebung
Drei Kriterien guter Gesetzgebung Quelle: NKR

Gesetze sind ein wichtiges Instrument der Politik. Ihre Qualität ist entscheidend für Wohlstand und Wohlbefinden in unserem Land. Gute Gesetze müssen nicht nur rechtsförmlich sauber, sondern auch wirksam und praxistauglich sein. Das schließt auch den digitalen Vollzug mit ein. Zu den Herausforderungen und Voraussetzungen guter Gesetzgebung hat der NKR ein Gutachten veröffentlicht und am 22.10.2019 der Bundesregierung übergeben. 

Kernbotschaften des Gutachtens

  1. Seit Gründung der Bundesrepublik laufen Gesetzgebung und ihre Vorbereitung nahezu unverändert ab. Die Welt hat sich jedoch in der Zwischenzeit fundamental und mit zunehmendem Tempo verändert. Es wird immer herausfordernder, wirksame und praxistaugliche Gesetze zu entwickeln.
  2. In der Folge sinkt die Qualität der Gesetze, verbunden mit mehr Bürokratie und geringerer Wirkung. Politik muss wesentlich mehr tun, damit staatliche Regulierung und die Lebenswirklichkeit von Bürgern und Unternehmen produktiv ineinandergreifen.
  3. Die Qualität von Gesetzen ist entscheidend für Wohlstand und Wohlbefinden in unserem Land und damit auch für Erfolg und Akzeptanz von Politik. Gute Gesetzgebung ist der Schlüssel zu gutem Regieren.
  4. Die Gesetzesvorbereitung in Deutschland hat ihre Stärken. Diese reichen jedoch nicht mehr aus. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel: Wirkung und Vollzug müssen in den Mittelpunkt rücken und zu echten Zielgrößen werden!
  5. Schnelle und detaillierte politische Festlegungen hebeln die ministerielle Gesetzesvorbereitung aus. Politik muss ihre heutige Arbeitsweise grundsätzlich ändern. Sie ist am effektivsten, wenn sie klare Ziele vorgibt, nicht aber konkrete Lösungen. > mehr
  6. Legisten brauchen einen modernen Werkzeugkasten für bessere Gesetze. Konzeption und Inhalt müssen zukünftig vor Paragrafen stehen.
  7. Ein neues Modell für ministerielle Gesetzesvorbereitung ist möglich, benötigt aber mehr Verbindlichkeit und eine wirksame Qualitätskontrolle.
  8. Die Arbeit von Legisten ist heute mit einer Vielzahl von Anforderungen überfrachtet. Damit Wirksamkeits- und Praxischeck Raum bekommen, muss der bestehende Werkzeugkasten für bessere Rechtssetzung an anderer Stelle aufgeräumt werden. Dies erfordert Koordination durch eine zentrale Stelle.
  9. Ein Jurastudium macht noch keinen guten Legisten. Es braucht interdisziplinäre Teams sowie eine Aus- und Weiterbildungsoffensive.
  10. Einige Maßnahmen-Vorschläge können sofort starten. In der nächsten Legislaturperiode ist ein Arbeitsprogramm Wirksam Regieren erforderlich.

Video zum Gutachten

Neues Vorgehensmodell für die Gesetzesvorbereitung

80 % der Gesetze werden von den Bundesministerien vorbereitet. Damit ist die Vorbereitung von Gesetzen einer der wichtigsten Geschäftsprozesse der Bundesregierung. Trotz vielfältig veränderter Rahmenbedingungen läuft dieser Prozess im Grunde immer noch so ab wie vor 70 Jahren, als er mit Verabschiedung des Grundgesetzes eingeführt wurde.

Das Gutachten enthält Vorschläge, wie dieser Gesetzesvorbereitungsprozess so verändert werden kann, dass den Fragen von Wirksamkeit und Praktikabilität größeres Gewicht beigemessen wird.

Die folgende Abbildung zeigt den angepassten Prozess, in dem viel Augenmerk auf die ergebnisoffene Formulierung von Regulierungszielen und die frühzeitige Einbindung von Betroffenen und Experten gelegt wird. Die einzelnen Elemente werden im Gutachten ausführlich erklärt.

Hier ist eine Grafik zum neuen Standardvorgehensmodell zu sehen.
Quelle: Nationaler Normenkontrollrat