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Möglichkeiten zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren

Schwerpunktthema: Gutachten für den NKR erstellt von Prof. Dr. Wolfgang Ewer

Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren
Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren Quelle: Pixabay

Möglichkeiten zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren über Vorhaben zur Errichtung von Infrastruktureinrichtungen und Industrieanlagen, so lautet der Titel des NKR-Gutachtens 2019. Es beschäftigt sich mit der Frage, wie verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Überprüfung von Planungs- und Genehmigungsentscheidungen für Großvorhaben effizienter und schneller durchgeführt werden können.

"Seit Jahren lebt Deutschland in Sachen Infrastruktur von seiner Substanz. Hier wie auch bei Industrieanlagen dauert es zu lange von der Idee bis zur Realisierung. Häufig werden neben betriebswirtschaftlichen Gründen die lange Dauer der Planungs-, Genehmigungs- und Gerichtsverfahren für die Investitionszurückhaltung verantwortlich gemacht", erklärt der Vorsitzende des NKR, Dr. Johannes Ludewig. "Für den NKR war dies Anlass, die Frage der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle solcher Vorhaben genauer unter die Lupe zu nehmen. Initiativen zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren gab es schon viele. Die verwaltungsgerichtlichen Kontrollverfahren hingegen wurden kaum auf Beschleunigungsmöglichkeiten hin untersucht. Diese Lücke zu schließen, dazu leistet unser Gutachten einen wichtigen Beitrag", sagt Dr. Johannes Ludewig.

Das Gutachten enthält konkrete Vorschläge, um Verwaltungsgerichtsverfahren zu beschleunigen. Angefangen bei der Einführung eines obligatorischen frühen ersten Termins, über die bessere Nutzung elektronischer Akten bis hin zur effektiveren Nutzung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens werden Wege aufzeigt, die Gerichtsverfahren zu beschleunigen, ohne die Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener einzuschränken.

"Wir wollen, dass genehmigte und baureife Investitionsentscheidungen schneller umgesetzt und nicht durch Verwaltungsgerichtsverfahren unnötig verzögert werden. Die betriebswirtschaftliche Entscheidung für eine Investition liegt beim Unternehmer. Der Staat muss seinerseits dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Vorhaben bestmöglich sind. Das gilt auch für die verwaltungsgerichtliche Kontrolle. Mit unserem Gutachten liegen jetzt konkrete Vorschläge auf dem Tisch. Wir erwarten, dass die Bundesregierung die Vorschläge prüft und die notwendigen gesetzlichen Änderungen auf den Weg bringt", fordert Dr. Johannes Ludewig.