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One Stop Shop“-Verfahren für eine schnellere Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten

Schwerpunktthema: NKR-Arbeitsgruppe zur Fachkräfteeinwanderung

Fachkräfteeinwanderung
Quelle: Pixabay

Im Juli 2023 hat der Bundestag das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) verabschiedet. Viele Vorschläge des NKR zur Vereinfachung der Verfahrensabläufe rund um den Einwanderungsprozess wurden aufgegriffen. Das neue Gesetz ist gut, es löst die Probleme aber nicht vollständig. Für eine schnelle und unbürokratische Fachkräfteeinwanderung braucht es zusätzliche Impulse. Der NKR wird weitere Vorschläge entwickeln, wie Verfahren noch einfacher und praxistauglicher gestaltet werden können.

Der akute Fachkräftemangel in Deutschland macht sich in fast allen Branchen bemerkbar. Umso wichtiger ist es, dass der Bundestag die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) im Sommer 2023 beschlossen hat. Der mit dem neuen FEG geregelte Wegfall vieler Zustimmungserfordernisse verschiedener Behörden wie auch die Einführung der neuen Chancenkarte können die Einwanderung künftig deutlich vereinfachen. Der NKR hat die Vorbereitungen für das FEG im Rahmen seines Beratungsmandats eng begleitet und bereits zu den Eckpunkten der Bundesregierung im November 2022 ein Positionspapier veröffentlicht, aus dem viele Vorschläge aufgegriffen wurden (siehe hier).

Inzwischen haben Gespräche des NKR mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, der Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung Nordrhein-Westfalen und der Zentralen Ausländerbehörde Rheinland-Pfalz bestätigt, dass die Hälfte der Bundesländer bereits gute Erfahrungen mit dem sogenannten „One Stop Shop“-Verfahren gesammelt hat. Dabei werden die vielen unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Fachkräfteeinwanderung einer zentralen Ausländerbehörde übertragen. Alle bürokratischen Schritte müssen dann nur noch von dieser einen Behörde bearbeitet werden, wodurch der ganze Prozess erheblich professionalisiert und beschleunigt wird. Darüber hinaus werden die vorher zuständigen kommunalen Ämter deutlich entlastet.

Der NKR ist davon überzeugt, dass die übrigen Bundesländer, in denen die Zuständigkeit für die Fachkräfteeinwanderung noch allein bei den kommunalen Ausländerbehörden liegt, auch ein „One Stop Shop“-Verfahren einführen sollten. Denn insbesondere die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen stellt derzeit eine große Herausforderung für die Fachkräfteeinwanderung dar. Eine bessere Bündelung und gezieltere Koordinierung zwischen den vielen unterschiedlichen für die Berufsanerkennung zuständigen Stellen würde das Verfahren vereinfachen. Zudem müssen für die neue Chancenkarte ab Juni 2024 die individuellen Punktzahlen von Fachkräften ermittelt werden. Wird die Chancenkarte vom Ausland aus beantragt, soll die Auslandsvertretung zuständig sein. Bei einer Antragstellung im Inland, sind nach derzeitiger Rechtslage aber wieder die kommunalen Ausländerbehörden in der Pflicht. Deshalb empfiehlt der NKR, dass auch diese Aufgabe zukünftig von einer zentralen Stelle übernommen wird.

Neben der Bündelung von Aufgaben im Sinne eines „One Stop Shops“ ist die vollständige Digitalisierung der Visaprozesse die entscheidende Stellschraube auf dem Weg zu einer unbürokratischeren Fachkräfteeinwanderung. Aus Sicht des NKR ist es dringend notwendig, ein vollständig online-gestütztes Visumsantragverfahren einzurichten, das die Bundesregierung bereits seit Längerem angekündigt und im Zuge des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bekräftigt hat. Dieses Projekt sollte zeitnah mit dem Ziel umgesetzt werden, die Bearbeitungsdauer für Visaanträge signifikant zu reduzieren, Formulare und Anforderungen zu vereinheitlichen und Medienbrüche abzubauen. Sowohl die Antragstellenden als auch die ausstellenden Behörden würden dadurch spürbar entlastet.

Die Arbeitsgruppe des NKR zum Thema Fachkräfteeinwanderung wird sich weiterhin intensiv mit den vorgestellten Vereinfachungsmöglichkeiten auseinandersetzen.

Zum Download:

Das NKR-Positionspapier zu den Eckpunkten der Bundesregierung im November 2022 finden Sie hier.