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OZG 2.0 – Bund und Ländern fehlt die Kraft zur Einigung und zum großen Wurf

Schwerpunktthema: Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes

Im Deutschen Bundestag wurde am 23. Februar 2024 endlich und nach zähem Ringen das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) verabschiedet. Wichtigste Neuerung: Die verbindlich geregelte Standardisierung. Allerdings bleiben die zu komplizierten Mechanismen und Strukturen der Verwaltungsdigitalisierung weiterhin unangetastet. Bund und Ländern fehlt die Kraft für den großen Wurf. Das zeigt auch das vorläufige Scheitern des Gesetzentwurfs im Bundesrat.

Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR, erklärt dazu: „Sieben Jahre nach Verabschiedung des OZG, hat es die Politik nicht annähernd geschafft, das Versprechen einzulösen, alle wesentlichen Verwaltungsleistungen flächendeckend zu digitalisieren. Hauptgrund dafür, dass Deutschland bei der Verwaltungsdigitalisierung international weit hinten liegt, ist ein Mangel an strategischer Klarheit, Verbindlichkeit, professioneller Steuerung und einem leistungsfähigen technischen Fundament. Bund, Länder und Kommunen verheddern sich in einem Dickicht technischer Insellösungen und Zuständigkeitsfragen, während gleichzeitig Haushaltsmittel schrumpfen und IT-Fachkräfte fehlen.

Dass wir immer noch auf das OZG-Nachfolgegesetz warten, ist ein Armutszeugnis. Bund und Ländern fehlen offenbar die Kraft und der Wille für ein Gesetz, das einen echten Unterschied bewirken könnte. Jetzt gibt es eine letzte Chance, im Vermittlungsausschuss zueinander zu finden. Diese Chance muss genutzt werden. Man soll die Hoffnung nie aufgeben. Um eine konsequente Trendwende bei der Verwaltungsdigitalisierung einzuleiten, muss noch mehr passieren, als es bisher in den Gesetzentwurf geschafft hat. Auch vor Änderungen im Grundgesetz darf die Politik nicht zurückschrecken, wenn sie die Digitalisierung der Verwaltung ernsthaft und spürbar beschleunigen will.“

Zum OZG-Nachfolgegesetz hat sich der NKR mehrfach ausführlich geäußert, zuletzt anlässlich der Verabschiedung im Bundestag.

  • Was gut ist: Eingeführt werden sollen neue Umsetzungsfristen und ein Rechtsanspruch für digitale Bundesleistungen. Die technische Standardisierung und nutzerfreundliche Qualitätsvorgaben sollen verbindlicher werden und der Bund dafür zusätzliche Kompetenzen erhalten.
  • Was noch fehlt: Nötig ist ein Bekenntnis für eine föderale Plattformstrategie, bei der die Arbeitsteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen darin besteht, das hoch-standardisierte, gebündelt betriebene technische Fundament bereitzustellen, auf dem sich individuelle Softwarelösungen sehr frei und kostengünstig entwickeln können.  Auch die Steuerungs- und Umsetzungsstrukturen brauchen ein Update. Gebraucht werden eine umsetzungsstarke Digitalisierungsagentur nach internationalem Vorbild, ein App-Store für die Verwaltung zur schnelleren und einfachen Verbreitung guter, innovativer IT-Lösungen sowie ein aussagekräftiges OZG-Umsetzungs-Monitoring auf gesetzlicher Grundlage.

Die NKR-Stellungnahme zum OZG 2.0 vom 6. Oktober 2023 können Sie hier einsehen.

Das NKR-Positionspapier zum OZG 2.0 vom 9. Februar 2023 finden Sie hier.