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Der Digitalcheck in der Praxis

Schwerpunktthema: Werkstatt Digitaltaugliches Recht

Arbeiten an besseren Prozessmodellen
Arbeiten an besseren Prozessmodellen Quelle: NKRS

Die Modellierung von Prozessmodellen und Entscheidungsbäumen hilft, sich den Vollzug von Gesetzen bildlich vorzustellen. In der Visualisierung liegt ein großer Hebel für Bessere Rechtsetzung. Wenn Kommunikationswege und Informationsflüsse sichtbar werden, fällt es leichter, Hürden für praxis- und digitaltaugliche Regelungen zu identifizieren und zu vermeiden. Die Werkstatt Digitaltaugliches Recht des BMF zeigt, wie es geht.

Wie entstehen aus Paragraphen Prozessmodelle? Wie geht man am besten bei der Visualisierung von Vollzugsprozessen vor? Und welche Rolle spielt dabei die Modellierungssprache BPMN 2.0? Diese und weitere Fragen wurden in der Werkstatt Digitaltaugliches Recht mit Legistinnen und Legisten aus drei Abteilungen des Bundesministeriums der Finanzen erörtert. Am 8. April als Unterstützung eingeladen waren auch Digitalcheck-Referenten des NKR-Sekretariats.  Erprobt wurden Visualisierungsmethoden anhand von mitgebrachten Beispielen aus der täglichen Prüfpraxis des NKR, aber auch anhand von eigenen Regelungsbeispielen der Workshop-Teilnehmer.

Bei der Diskussion über die Ergebnisse zeigte sich, dass Visualisierungen einen entscheidenden Vorteil gegenüber dem eigentlichen Rechtstext haben: Sie bringen Dinge zum Vorschein, die im Text nicht sofort auffallen. Katrin Lütkemöller Shaw, Referentin im BMF-Digitalcheck-Referat IV A 5: „Die Visualisierung ist wie eine gemeinsame Sprache, auf die sich Juristinnen und Juristen, IT-Expertinnen und IT-Experten sowie die Vollzugsebene einigen müssen. Dadurch kommen die offenen Enden und Sollbruchstellen erst richtig zutage.“

Der Digitalcheck im 2. Jahr - nach der Breite in die Tiefe

Seit seiner Einführung im Januar 2023 hat der Digitalcheck breite Akzeptanz und Anwendung gefunden. Ob ein Digitalcheck durchgeführt wird, steht längst nicht mehr im Vordergrund der Prüfung durch den NKR. Jetzt geht es um Fragen des „Wie“. Aus Sicht des NKR kommt es vor allem darauf an, die Aspekte digitaltauglicher Regelungen schon in einer frühen Phase der Regelungserstellung zu berücksichtigen. Das würde die Wirksamkeit des Digitalchecks deutlich erhöhen.

Der Schlüssel sind gezielte Schulungs- und Beratungsangebote. Denn einige Aspekte des Digitalchecks sind für Legistinnen und Legisten nach wie vor neu und ungewohnt. Dabei werden die Ressorts nicht nur vom NKR-Sekretariat, sondern auch vom DigitalService der Bundesregierung unterstützt.

Deshalb sollen Veranstaltungen, wie der beschriebene Workshop im BMF, regelmäßig angeboten werden. Bei Interesse an einer Visualisierungs-Schulung, aber auch an anderen Schulungsformaten wenden Sie sich gern an nkr@bmj.bund.de.

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