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NKR machte weitergehende Vorschläge

Schwerpunktthema: Eckpunkte der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung

Das Bundeskabinett hat das Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) schlägt in einer Stellungnahme vor, die Fachkräfteeinwanderung darüber hinaus noch weiter zu vereinfachen, Verfahren zu beschleunigen und zu digitalisieren.

2022

Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR: „Die Initiative der Bundesregierung ist lange überfällig. Um unseren Wohlstand zu sichern, braucht es weniger komplizierte und schnelle Verfahren der Fachkräfteeinwanderung. Das anstehende Gesetzgebungsvorhaben bietet jetzt die Chance, die seit Langem bestehenden Schwierigkeiten für ausländische Bewerber und Unternehmen anzugehen.“

In seiner Stellungnahme spricht der NKR sich für eine weitere Bündelung der Zuständigkeit für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen aus. Eine zentrale Bundesbehörde für die Fachkräfteeinwanderung könnte die hierfür erforderliche fachliche Kompetenz aufbauen. Diese könnte auch die Ausgabe der im Eckpunktepapier der Bundesregierung angekündigten Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche übernehmen.

Kerstin Müller, Mitglied des NKR und Berichterstatterin für das Bundesministerium der Justiz: „Wir schlagen vor, die neue Chancenkarte zusammen mit dem Anerkennungsverfahren bei einer Bundesbehörde für Fachkräfteeinwanderung zu bündeln. Nach dem Vorbild erfolgreicher Einwanderungsländer könnten so schnellere Entscheidungen getroffen werden. Die kommunalen Ausländerbehörden würden entlastet.“

Digitalisierung der Antrags- und Bearbeitungsverfahren ist entscheidend

Vermeidbar lange Wartezeiten bei der Fachkräfteeinwanderung ergeben sich auch aus unnötigen Vorgaben für die Antragsstellung und aus dem Postversand von Papierdokumenten. Der NKR unterstreicht in seiner Stellungnahme deshalb, dass ein sicheres vollständig online-gestütztes Visumsantragverfahren erforderlich ist. Auch braucht es digitale Schnittstellen zwischen allen am Verfahren beteiligten Behörden. Zugleich müssen die Anforderungen und Formulare für die Antragstellung vereinheitlicht werden.

Garrelt Duin, Mitglied des NKR und Berichterstatter für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: „Die Digitalisierung der Antrags- und Bearbeitungsverfahren ist entscheidend dafür, dass Deutschland künftig im internationalen Wettbewerb um die besten Fachkräfte mithalten kann.“

Der NKR schlägt außerdem getreu des Mottos „Erst der Inhalt, dann die Paragrafen“ vor, so früh wie möglich die Betroffenen in der Vorbereitung der neuen Regelungen zu beteiligen. Hierfür sollte die Bundesregierung ihr Eckpunktepapier mit leicht verständlichen Prozessdarstellungen und Visualisierungen erläutern. Betroffene und Träger von Praxiswissen können sich dann besser am jetzt anstehenden Diskurs beteiligen.