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BEG IV muss Auftakt für umfassende Entlastungsstrategie der Bundesregierung werden

Schwerpunktthema: Starkes Signal für Bürokratieabbau

Das Bundeskabinett hat heute die Eckpunkte zum Abbau unnötiger Bürokratie und zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung beschlossen. Die Eckpunkte sollen in ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) münden. Grundlage ist eine umfassende Verbändeabfrage, die das Bundesministerium der Justiz (BMJ) im Frühjahr 2023 durchgeführt hat.

2023

Eckpunkte zum Bürokratieentlastungsgesetz
Quelle: Pixabay

Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR:

„Seit Beginn dieser Legislaturperiode sind die Folgekosten von Gesetzen wieder deutlich angestiegen. Wirtschaft und Verwaltung werden immer mehr belastet. Mittelstand und Kommunen warnen sogar eindringlich vor einer Überlastung. Mit einem Entlastungsvolumen von gut einer Milliarde Euro pro Jahr ist das Bürokratieentlastungsgesetz ein starkes Signal der Bundesregierung, um bei der Regulierungslast endlich eine Trendwende einzuleiten. Anzuerkennen ist, dass eine große Bandbreite an Rechtsgebieten und Lebensbereichen abgedeckt wird und Entlastungen für alle Zielgruppen – Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung – geplant sind. Es ist wichtig, dass sich alle Ressorts am Bürokratieabbau beteiligen. Das anstehende Gesetzgebungsverfahren muss dafür genutzt werden, das Entlastungsvolumen noch weiter zu steigern.

Der NKR hat konkrete Bürokratieabbauvorschläge gemacht, die sich in den Eckpunkten wiederfinden. So ist geplant, für die gesetzliche Rentenversicherung die unverhältnismäßig aufwändige Prüfung von Kapitaleinkünften bei der Grundrente abzuschaffen. Auch sollen die Schwellenwerte im Bilanzrecht zur Bestimmung mittlerer, kleiner und kleinster Unternehmen angehoben werden.

Mit dem BEG IV wird der Anstieg gesetzlicher Folgekosten gedämpft. Für eine wirkliche Trendumkehr darf die Bundesregierung in ihren Bemühungen beim Bürokratieabbau aber keinesfalls nachlassen. Das BEG IV ist ein erster Schritt, weitere Maßnahmen müssen folgen, um bei Wirtschaft und Verwaltung eine spürbare und nachhaltige Entlastung zu erreichen. Denn das bestehende Entlastungspotenzial ist noch groß, das hat auch die Verbändeabfrage gezeigt. Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe. Deshalb bedarf es einer umfassenderen Strategie, die über das BEG IV hinausreicht!

Durch den wachsenden Fachkräftemangel wird die Bedeutung von besserer Rechtsetzung immer wichtiger. Nicht nur die Wirtschaft, auch die die öffentliche Verwaltung selbst ist mit dem Vollzug und der Überwachung gesetzlicher Vorgaben überlastet. Deshalb brauchen wir einfache und vor allem praxistaugliche Gesetze. Komplexe Regelungen, die versuchen, jedem Einzelfall gerecht zu werden, bringen in der Summe nicht mehr Gerechtigkeit. Im Gegenteil: Wenn unsere Gesetze so kompliziert werden, dass sie nicht mehr umgesetzt werden können, ist niemandem geholfen. Verwaltungsprozesse dauern immer länger, Behörden sind überlastet, Gerichtsverfahren ziehen sich hin. Wenn der Rechtsstaat nicht mehr administriert und politische Versprechen nicht mehr umgesetzt werden können, führt das zu Enttäuschungen bei den Wählerinnen und Wählern. Deren Zutrauen in Politik, Staat und Verwaltung sinkt von Jahr zu Jahr. Bürokratieabbau ist deshalb auch ein Beitrag zur Demokratiesicherung.

Großer Handlungsbedarf besteht auch bei der wachsenden Bürokratie aus der Europäischen Union, aus der über die Hälfte der regulatorischen Belastungen für die Wirtschaft kommt. Dass die Bundesregierung hier stärker ansetzen möchte, ist entscheidend für den Bürokratieabbau auf allen Ebenen.

Die vielen guten Entlastungsvorschläge aus der Verbändeabfrage, die weder in den Eckpunkten noch im BEG IV aufgegriffen werden, sollten nicht in der Schublade verschwinden, sondern unbedingt für andere Vorhaben auf Bundes- und EU-Ebene genutzt werden. Das angekündigte Monitoring der Bundesregierung über die Verwendung dieser Vorschläge werden wir als NKR eng begleiten.“