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Visualisierung muss Standard werden

Schwerpunktthema: NKR begrüßt Eckpunkte zum Digitalcheck

Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vorgelegten Eckpunkte zum Digitalcheck beschlossen. Das stärkt die Verbindlichkeit des Verfahrens und hilft dem Nationalen Normenkontrollrats (NKR) in seiner Rolle als prüfende Instanz.

2023

Nationaler Normenkontrollrat prüft Digitalcheck
Nationaler Normenkontrollrat prüft Digitalcheck Quelle: dpa

Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR:

„Mit dem Kabinettbeschluss steigt die Verbindlichkeit für alle Ressorts, den Digitalcheck bei jedem Gesetzesvorhaben durchzuführen. Die Konkretisierung des bisher nur sehr allgemein im NKR-Gesetz geregelten Digitalchecks ist enorm wichtig, damit der Digitalcheck langfristig ein Erfolg wird. Die Bundesregierung muss die Prüfungen der Digitaltauglichkeit von Gesetzen aber auch mit der gebotenen Gewissenhaftigkeit durchführen und den Digitalcheck nicht nur als weitere Checkliste verstehen, die lediglich abgehakt wird. Besonders große Chancen sieht der NKR in der Visualisierung von Gesetzen, so wie sie in der Praxis später umgesetzt werden sollen. Denn erst durch die detaillierte grafische Darstellung wird deutlich, wo Digitalisierungspotentiale liegen. Leider wird diese Darstellung bisher noch nicht ausreichend von den Ressorts angewandt. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Visualisierung Standard und Teil der agilen Weiterentwicklung des Digitalchecks wird, an der der NKR kontinuierlich mitwirkt.

Für einen erfolgreichen Digitalcheck sind folgende Aspekte aus unserer Sicht ausschlaggebend:

  • Erst der Inhalt, dann die Paragrafen: Das Durchdenken von Regelungs- und Vollzugszusammenhängen zusammen mit den Betroffenen muss vor dem Schreiben der Gesetzestexte erfolgen. Nur so gelingt es, die Praxis- und Digitaltauglichkeit von Gesetzen zu verbessern und den Vollzug so zu gestalten, dass er tatsächlich funktioniert. Der Digitalcheck muss deshalb so früh wie möglich und unter Einbindung von Vollzugsexperten durchgeführt werden.
  • Visualisierung des Regelungsvollzugs: Der NKR legt in seiner Prüfung viel Wert darauf, dass die Ministerien die Prozessschritte geplanter Regelungen in einem Flussdiagramm konkret aufschlüsseln. Dadurch wird beispielsweise ersichtlich, welche Daten eine Behörde für welchen Vollzugsschritt benötigt und wo ein Gesetz in der Praxis auf analoge Grenzen stößt. Hierbei berät der NKR die Ressorts und unterstützt sie bei Bedarf.
  • Anwendung in der Praxis unterstützen: Dass der Digitalcheck in seiner aktuellen Form lediglich ein PDF-Dokument ist, das von den Ministerien ausgefüllt wird, muss sich dringend ändern. Wir brauchen elektronische Unterstützungswerkzeuge, die bei der Erarbeitung und Visualisierung von Gesetzen helfen. Wenn zukünftig die geplante E-Gesetzgebung als Software für die medienbruchfreie Erarbeitung von Rechtstexten genutzt wird, muss auch der Digitalcheck eingebettet sein. Zusätzlich braucht es eine Weiterbildungsoffensive für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bundesministerien.

Durch die stetig wachsende Zahl an Digitalchecks, die der NKR prüft, können wir unsere Prüfkriterien immer weiter anpassen und nachschärfen. Mit dem BMI und der bundeseigenen Digital-Service GmbH stehen wir dazu kontinuierlich im Austausch und teilen unsere Erfahrungswerte. Als fester Bestandteil der interministeriellen Arbeitsgruppe, die den Digitalcheck weiterentwickelt, wird der NKR auch in Zukunft konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Methodik machen.“