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Lob und Empfehlungen des NKR: Anhörung zum Bürokratieentlastungsgesetz IV

Schwerpunktthema: Anhörungen zum Bürokratieentlastungsgesetz IV

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages führt heute zwei öffentliche Anhörungen zum Gesetzentwurf für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz durch. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist in der Anhörung für die Bereiche Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung durch den Vorsitzenden, Herrn Lutz Goebel, und in der Anhörung für den Bereich Wirtschaft durch das NKR-Mitglied, Herrn Garrelt Duin, vertreten.

2024

Stempel und Krempel im Büro
Quelle: pixabay

Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR:

"Das BEG IV wird Bürger, Wirtschaft und Verwaltung jährlich um eine Milliarde Euro entlasten. Das ist ein starker Auftakt für den Abbau regulatorischer Belastungen. Diese Belastungen sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Deshalb müssen nach dem BEG IV weitere Initiativen folgen. Dazu gehört die Schärfung der bestehenden „One in one out“-Regel. Wir müssen den Anreiz erhöhen, neue bürokratische Belastungen zu vermeiden oder durch Entlastungen spürbar zu kompensieren."

Garrelt Duin, Berichterstatter des NKR für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:

„Das Gesetz bündelt eine Vielzahl sinnvoller Entlastungen und Vereinfachungen. Es ist ein wichtiges Zeichen für die Unternehmen und für die Menschen, die tagtäglich unter belastender Bürokratie leiden. Aus der Praxis gibt es viele weitere konkrete Vorschläge, wo unverhältnismäßige Aufwände abgeschafft oder einfacher geregelt werden könnten. Dieses Potential muss die Politik noch stärker erschließen.“

Die schriftliche Stellungnahme des NKR im Rahmen der Anhörung ist hier einsehbar.